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Wenn Sie sich über ein bestimmtes Thema informieren möchten, dann ist es schwer, dazu geeignete Leute zu finden. Nein, nicht wegen fehlender Ahnung, sondern wegen möglicher Kollision von Interessen. Denn natürlich haben solche Fachleute entsprechende Jobs und sind damit Bindungen eingegangen.

Fragen Sie z.B. jemanden, der/die für eine Wallbox-Firma arbeitet, dann läuft dann kann man die Frage, ob eigentlich ein Stromanschluss für ein E-Auto anmeldepflichtig sei, in etwa so ab:

Man beginnt bei einer Phase und 10A, also 2,3 kW, was ja auch sinnvoll ist. Das Interesse des/der Befragten erkennen Sie aber auch daran, dass er/sie diese Zuleitung zum E-Auto als 'Notladekabel' bezeichnet. Dabei wäre das doch bei einem überprüften Hausanschluss durchaus in der Lage, Ihr E-Auto über Jahre einwandfrei zu laden.

Würde natürlich bei einem sehr großen Akku von 0 auf 100 Prozent ca. 30 Stunden dauern. Also wird der/die Berater/in das als durchaus legitime Möglichkeit auch ohne Anmeldepflicht bezeichnen. Nicht ohne aber schon an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass natürlich so eine Anmeldung durchaus sinnvoll sei, damit der Netzbetreiber besser planen kann.

Bei der nächsten Stufe mit einer Phase und 16A (3,6 kWh) wird so ein Anschluss schon langsam zur Konkurrenz für eine mögliche Wallbox. Aus den 30 Stunden sind jetzt etwas weniger als 20 geworden und wenn man immer nur beilädt, vermutlich noch deutlich weniger. Also erhöhen sich jetzt merklich die durch die Beratung geforderten Auflagen.

Jede Beratung benutzt ihre eigene Terminologie, in diesem Fall taucht das Wort 'Sonderstromkreis' auf, was natürlich auch nicht näher erklärt wird. Gemeint ist, dass an der zuständigen Sicherung nur diese eine Leitung hängt. Das soll jetzt überprüft und sichergestellt werden. Sie merken schon, das läuft in Richtung: Elektriker/in.

Dabei soll ja nur sichergestellt werden, dass nicht noch mindestens ein Verbraucher hinzukommt, aber für zu viel Stromfluss ist ja eigentlich die Sicherung zuständig. Warum heißt die denn so? Viel wichtiger wäre es, an dieser Stelle zu hinterfragen, ob denn die Steckdose nicht zu heiß wird. Das wäre ein guter Tipp, diese von der Temperatur her beim ersten und zweiten Mal zu überwachen.

Inzwischen schlägt der Sachverstand Kapriolen. Eigentlich war man auf den Rat für ein Pflichtprogramm aus. Jetzt wird eine Untersuchung auch einer einzelnen Leitung auf die Fähigkeit zum Dauerstrom verlangt, was immer das auch heißen soll. Erstens sind Elektriker/innen schwer zu kriegen und wenn sie kommen, wollen Sie meist ändern und verdienen.

Wie kann man dieses Konglomerat von gegenseitigen Gunstzuweisungen entflechten, bei dem der/die Berater/in auch noch an seine/ihre Wallbox denkt und empfiehlt, auch an einem so geprüften Anschluss noch gelegentlich zu laden. In diesem Zusammenhang taucht dann der Begriff 'Notstromkabel' wieder auf.

Immerhin muss man zugeben, dass der ganze Vorgang bisher nicht meldepflichtig gegenüber dem Netzbetreiber ist, aber natürlich könnte man dem durch eine Meldung helfen, seinen Netzausbau besser zu planen. Man darf gespannt sein, wie die Beratung beim sogenannten Kraftstrom mit 3 Mal 16A (11 kWh) aussieht. Hier kommt die Beratung ins Schwitzen.

Gemeint ist hier eine Steckdose, die man beim Hauskauf mit übernommen hat. Sie ist einfach da und würde zusammen mit einem sogenannten Ladeziegel die gleiche Ladeleistung wie eine Wallbox ermöglichen, nur eben billiger sein und keine Installation benötigen. Natürlich muss eine vom Wallbox-Hersteller kommende Beratung dagegen angehen, oder?

Warum will die Beratung eigentlich immer wieder auf eine Anmeldung hinaus? Ganz einfach, weil man die bei der Installation einer Wallbox gleich mitliefert. Eigentlich müsste man auch noch in drastischen Worten darstellen, was man erleben kann, wenn man seiner Anzeigepflicht genügt. Wenn man den Foren Glauben schenkt, kann das in einer handfesten Auseinandersetzung enden.

Da ist dann davon die Rede, man solle bloß keine schlafenden Hunde wecken. Außerdem seien die Anforderungen an die Meldepflicht bei den Netzbetreibern höchst unterschiedlich. Da gibt es einen Laien, der hat die Installation ausdrücklich ohne Elektriker angezeigt und das ist ohne Probleme genehmigt worden.

Andere wiederum sind von meist sogar sachunkundigen Angestellten regelrecht niedergemacht worden. Dabei genießt doch so eine rote Steckdose regelrechten Bestandsschutz. Sicherlich ist es ein Unterschied, ob man eine halbe Stunde lang kreissägt, oder 8 Stunden lang lädt. Aber dieser Wirrwar, was erlaubt ist, der ist schon befremdlich.

Wer will es dann Haltern/innen von E-Autos verdenken, dass sie den kompletten Auftrag vergeben und sich eine dem Netzbetreiber wohlvertraute Firma die Sache in die Hand nimmt. Und verlangt dieser statt 5 * 1,5 mm, die installiert sind, nun 5 * 2,5 mm, dann wird eben neu installiert. Da tut sich eine gewisse Interessengleichheit auf, gut fürs Geschäft, schlecht für Kunden.

Mehr Querschnitt ist immer gut, fragt sich nur für wen?








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