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  Einstellung 2



Je toller auch die Messgeräte für die Werkstatt werden, umso mehr verkleistern sie eigentlich die Grundprinzipien des Messvorgangs. Natürlich braucht man kein Lasergerät, wenn man auch so in der Lage ist, das Licht-Einstellgerät im rechten Winkel 30 bis 70 cm vor dem Fahrzeug zu platzieren. Auch ist keine Kamera nötig, wenn selbst die Übereinstimmung bestimmter Schatten-Begrenzungslinien mit den vorgegebenen überprüft wird.

Und erst recht braucht man keinen Internetzugang, um die Kundendaten plus Ergebnisse in eine Cloud hochzuladen. Ja, eigentlich könnte man sogar komplett auf das Licht-Einstellgerät verzichten. Und genau das, Werkstattleute bitte weghören, wollen wir in diesem Kapitel einmal tun, um noch einmal etwas gründlicher die Grundlagen der Lichteinstellung zu erklären.

Man nehme eine (gedachte) vollkommen ebene Fahrbahn, breit genug für das entsprechende Fahrzeug, auch Lkws und Baumaschinen angenehm. Horizontal muss sie nicht sein, aber genügend lang, denn exakt 10 m vor den Frontscheinwerfern bauen wir eine Wand senkrecht zur Fahrbahn auf. Es reicht, wenn die so hoch ist wie die Scheinwerfer.

Darauf zeichnen wir eine Linie parallel zur Fahrbahn. Dabei kommt es uns sehr auf die Höhe dieser Linie bzw. ihren Abstand zur Fahrbahn an. Lautet die Angabe auf dem Scheinwerfer z.B. '1%', dann würde die Linie bei sagen wir 65 cm Höhe des Lichtaustritts von der Fahrbahn exakt 65 cm - 6,5 cm = 58,5 cm hoch gezeichnet werden müssen.

Also besagt die Prozentangabe, um welchen Anteil die obere Lichtaustrittskante fällt. Bei 130 cm Höhe und 2 Prozent wären das dann schon 130 cm - 26 cm = 104 cm. Sie merken schon, das sind sehr hoch angebrachte Scheinwerfer, wie sie z.B. bei Baumaschinen vorkommen. Der höhere Prozentsatz ergibt sich, weil es für Abblendlicht gesetzlich vorgeschriebene Beschränkungen gibt.

Wichtig ist hierbei nicht nur, innerhalb welcher Begrenzung das Licht auf den Boden bzw. die Fahrbahn fällt, oft mit etwa 50 m angenommen. Nein, es kommt auch z.B. auf die Stärke der Beleuchtung oberhalb der Scheinwerfer-Höhe auf der Hälfte dieser Distanz an. Das gilt aber nur bis zu gewissen maximalen Höhen von deren Anordnung. Sind sie höher angebracht, sind die Regeln strenger. Blendung von Gegenverkehr soll halt unter allen Umständen vermieden werden.

Bei jedem Scheinwerfer darf sich der Lichtkegel von der Mitte zur Beifahrerseite hin bis auf 150 m vorwagen. Das nennt man dann 'Asymmetrisches Abblendlicht' und es gilt, von diesem Punkt aus einen Winkel von maximal 15° einzuhalten. Sie können das also wunderbar nachstellen, indem Sie auf die Leinwand in 10 m Entfernung von jedem Scheinwerfer-Mittelpunkt aus eine weitere Linie 15° nach schräg oben zeichnen.

Eigentlich ist das aber so gedacht, dass sich die beiden Winkel in größerer Entfernung aufeinanderlegen und so tun, als kämen sie von einem einzigen Scheinwerfer. Die 15° sind nicht ganz so wichtig, können auch unterschritten werden. Wohl aber der Punkt, an dem sie die waagerechte Linie verlassen. Hier wird eine eventuell horizontale Verschiebung sichtbar.

An alle diese Linien darf der beleuchtete Bereich nur von unten heranreichen. Die Linien gelten für alle Systeme, auch die neusten bisher. Früher waren die Einstellschrauben klar von vorne erkennbar, heute tummeln sie sich bisweilen kreuz und quer rund um den Scheinwerfer. Man hat eine entdeckt, wenn sich bei deren Drehung klar erkennen lässt, in welche Richtung die Hell-Dunkelgrenze sich bewegt.

Rein theoretisch könnte man auch durch Unterlagscheiben an den Befestigungen des Scheinwerfers die Verstellung ändern. Das bedeutet umgekehrt, man muss die Einstellung nach jeder Demontage in diesem Bereich überprüfen lassen. Auch beim Wechsel einer Lampe ist deren durch entsprechende Aussparungen exakte Positionierung unbedingt wieder herzustellen.

Wird die Erweiterung des Lichtkegels an der Beifahrerseite wie bei Oldtimern durch die Streuscheibe bewirkt, lässt sich das z.B. beim Übergang von einem links- zu einem rechtsgelenkten Land durch eine Art Dreieck so abkleben, dass nur noch symmetrisches Abblendlicht übrig bleibt und das Fernlicht nicht allzu stark behindert wird.

Kommt die Asymmetrie durch einen besonders geformten Reflektor, dann sind in der Regel auch eine klappbare Blende und eine Linse vorhanden. Die dann zu hohen Lichtstrahlen werden durch die Blende in der jeweiligen Stellung herausgefiltert. Das vereinfacht den Übergang zwischen den zwei oben beschriebenen Ländern wesentlich.

Weiterentwicklungen wie die Matrixtechnik sind ohnehin mit den bisherigen lichttechnischen Messgeräten nur unzureichend zu kontrollieren. Allerdings handelt es sich da ohnehin um den Fernlichtbereich. Da wird man bei der Hauptuntersuchung wohl in die Daten schauen und sehen, ob ein Fehler abgelegt ist, z.B. dass ein Teilbereich nicht abgeschaltet wird, obwohl in diesem ein Fahrzeug auftaucht.

Zitat aus §50 (6) STZVO . . .

'Die Blendung gilt als behoben (Abblendlicht), wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Scheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber nicht mehr als 1 lx beträgt. Liegt der höchste Punkt der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer (Absatz 3 Satz 2) mehr als 1200 mm über der Fahrbahn, so darf die Beleuchtungsstärke unter den gleichen Bedingungen oberhalb einer Höhe von 1000 mm 1 lx nicht übersteigen. Bei Scheinwerfern, deren Anbringungshöhe 1400 mm übersteigt, darf die Hell-Dunkel-Grenze 15 m vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegen wie die Scheinwerfermitte. Bei Scheinwerfern für asymmetrisches Abblendlicht darf die 1-Lux-Grenze von dem der Scheinwerfermitte entsprechenden Punkt unter einem Winkel von 15° nach rechts ansteigen, sofern nicht in internationalen Vereinbarungen oder Rechtsakten nach § 21 a etwas anderes bestimmt ist. Die Scheinwerfer müssen die Fahrbahn so beleuchten, dass die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor den Scheinwerfern senkrecht zum auffallenden Licht in 150 mm Höhe über der Fahrbahn mindestens die in Absatz 5 angegebenen Werte erreicht.'


kfz-tech.de/YBe16







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