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  Einstellung 1



Seit 2018 sind für alle Betriebe, in denen Hauptuntersuchungen durchgeführt werden, schärfer gefasste Bedingungen für den Bereich der Lichteinstellung rechtsverbindlich. So darf z.B. die Fläche von 4 mal 2 m, in der ein Pkw bei der Prüfung steht, nicht mehr als 1,5 Prozent von der Horizontalen abweichen, auf 4 m also weniger als 6 cm. Der Bereich, in dem das Messgerät von einem Scheinwerfer zum anderen bewegt wird, nur 1 mm pro m.

Gibt der Werkstattboden das nicht her, müssen Schienen mit entsprechend einzuhaltender Toleranz angebracht werden. Es kann auch ein schon vorhandener Achsmessstand für die Lichteinstellung genutzt werden, was ohnehin die Werkstatt ökonomisch nutzbarer macht. Die Einstellgeräte kommen dann auf entsprechend höhere Schienen. Überprüft und evtl. neu kalibriert werden sollen sie und der Gesamtaufbau alle zwei Jahre.

Die Berechtigungen für diese straffer gefassten Richtlinien werden von der Technik der neuen Geräte abgeleitet, die natürlich auch die Preise (laut Internet 450 - 4.000 €) in die Höhe treiben. Sie werden wohl längerfristig von allen Werkstätten angeschafft werden. Wenn man dann noch bedenkt, dass die allherbstliche Lichteinstellung in der Regel kostenlos ist.

Man spricht von integrierten Computern mit Touchscreen und USB oder zumindest Tablets zusammen mit Druckern. Nur die ganz Preisgünstigen verzichten darauf und arbeiten z.B. über Bluetooth mit Computer und Drucker zusammen. Hochwertige Fresnellinsen, digitale Luxmeter, Kreuzlaser und CMOS-Kameras sind in den letzten Jahren hinzugekommen.

Nicht nur die modernsten Licht-Einstellgeräte brauchen Strom und haben keine direkte Kabelverbindung zu einer Steckdose. Deshalb wird empfohlen, ihren Akku vor der ersten Inbetriebnahme und jede Nacht aufzuladen. Nicht immer muss zur Lichteinstellung ein schon vorhandenes Kundenfahrzeug in den Daten vorhanden oder vorher eingegeben werden.

Man kann es auch aus umfangreichen Listen auswählen. Wichtig, wie auch schon früher, ist es, die Vorneigung am Scheinwerfer abzulesen und einzugeben. Gleiches noch für evtl. vorhandene Nebelscheinwerfer, die ja meist viel tiefer angeordnet sind. Und dann will der Tester noch wissen, ob das Licht für Rechts- oder für Linksverkehr ausgerichtet ist.

Auch die übrigen Angaben, wie z.B. Land, Region, Sprache, Datum, Uhrzeit und die Firmendaten sind nur bei der Erstkonfiguration erforderlich. Zur Kontrolle ist das Anlegen einer Benutzerdatei möglich. Klar, dass zumindest alle kundenbezogenen Daten mit Passwort gesichert sind. Auch auf die Einstellung der Helligkeit und des Displays, Kalibrierung des Touchscreens und z.B. WLAN gehen wir hier nicht ein.

Der Niveauausgleich ist automatisch oder manuell möglich. Vor der eigentlichen Prüfung war es schon immer nötig, für den richtigen Reifendruck, die Belastung auf dem Fahrersitz mit 75 kg und eine evtl. vorhandene manuelle Leuchtenverstellung auf Null zu bringen. Natürlich müssen modernere Leuchtsysteme über ein Diagnosegerät entsprechend den Herstellervorgaben eingestellt werden.

Für die Benutzung des Lasers greifen besondere Sicherheitsvorschriften, die in der Bedienungsanleitung meist mit einem schwarzen Warndreieck auf gelben Grund gekennzeichnet sind. Z.B. soll man nie direkt in einen Laserstrahl blicken. Dieser wird meist nur für eine kurze Zeit aktiviert, also bald wieder deaktiviert und müsste bei weiterem Gebrauch immer wieder neu eingeschaltet werden.

Das kann der Fall sein, wenn bei einem frei fahrenden Einstellgerät durch eine vom Laservisier auf das Auto gezeichnete Linie sichergestellt werden soll, dass der Wagen sich im rechten Winkel zum Einstellgerät befindet. Ist das nicht der Fall, verändert man natürlich das Gerät und nicht das Auto. Ohne Schienen muss die Prozedur am anderen Scheinwerfer wiederholt werden.

Ist das Auffinden der Verstellschrauben mitunter auch schwieriger geworden, das Auffinden von falschen Einstellungen und die Hilfen für die Korrektur sind es nicht, denn der Tester zeigt selbst an, was nicht in Ordnung und in welche Richtung zu korrigieren ist. Und das ist dann für beide Seiten und jede Scheinwerferart einzeln durchzuführen. Bei Matrix- und adaptiven Scheinwerfern ist die Einstellung unspektakulär, weil im Grunde ausschließlich durch die Diagnose-Software geführt.

Am Ende nicht vergessen, die Daten auch evtl. für Kunden extra zu speichern.







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