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Fahrtenschreiber



Auch wenn Sie ‚nur' Pkw oder höchstens einmal einen Transporter fahren, merken Sie es sich für Ihre nächste Urlaubsfahrt. Ein Lkw mit über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht darf von einem/r Fahrerin nur 4,5 Stunden am Stück bewegt werden. Dann ist eine Pause von 45 Minuten zwingend vorgeschrieben.

Normal muss die Fahrt nach 9 Stunden für mindestens 11 Stunden unterbrochen werden. Diese Lenkzeit darf zwei Mal in der Woche um eine Stunde verlängert werden. Das ergibt dann eine Wochenarbeitszeit von maximal 56 Stunden die aber nicht wiederholt werden darf, denn in zwei Wochen bilden 90 Stunden die Grenze.

Erstaunlicherweise gelten solche oder ähnliche Regeln für Lokführer nicht. Deshalb muss das auf der Lok auch nicht geprüft werden. Weil im Lkw aber außer den Ruhezeiten schon immer auch die gefahrene Geschwindigkeit erfasst wird, ist das Aufzeichnungsgerät schon immer Ziel z.T. erheblicher Manipulation.

Von dem seit 2005 gültigen Gerät (Bild) behauptet man, es sei in dieser Hinsicht sicher. Natürlich sind hier Veränderungen nur mit Profihilfe möglich und bedürfen schon einer erheblichen kriminellen Energie. Denn auch die einwandfreie Funktion der Sensorik wird überwacht. Einfach abstecken ist nicht besonders intelligent.

Das Gerät selbst hat nur noch das Format eines Einbauradios und kann unabhängig vom Tacho z.B. oberhalb der Windschutzscheibe eingebaut sein. Es verfügt über ein Bedienfeld mit Display, zwei Chipkartenleser und eine Art Protokolldrucker. Dazu gehören drei verschiedene Arten von Chipkarten, die den Fahrern (weiß), Unternehmen (gelb), Ordnungsbehörden (blau) und Werkstätten (rot) zugeordnet werden.

Damit hört das lästige Beschriften der Tachografenscheibe auf. Eine Manipulation ist insofern ausgeschlossen, als ein Verlust innerhalb der 5 Jahre Gültigkeit z.B. durch Diebstahl auch bei der Polizei angezeigt werden muss. 07/10









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