Glüheinrichtung
Die Glüheinrichtung soll besonders bei Nebenbrennraum-Verfahren ab ca. +20°C, aber auch z.T. bei
Direkteinspritzung ab ca. -5°C beim Kaltstart und Kaltlauf den Brennraum erwärmen und damit den Motorstart und das Laufverhalten des
Dieselmotors (Geräusch, Abgasemissionen) positiv beeinflussen.
Da inzwischen die Glühstifte auch noch nach dem Kaltstart eingeschaltet bleiben, ist die Bezeichnung 'Vorglühanlage' nicht mehr zeitgemäß. Beim Glühen wird Strom auf die Glühstifte (0,5 - 2 Ohm) der einzelnen Zylinder
geschaltet. Um die Vorglühzeit für Fahrer/in so kurz wie möglich zu halten, wird bei manchen Steuergeräten der Strom schon beim Öffnen der Fahrertür eingeschaltet. Gestartet werden kann, wenn die Kontrollleuchte
erlischt.
Die Anlage schaltet ebenfalls ab, wenn der Motorstart nicht innerhalb einer bestimmten Zeit erfolgt. Auch die Nachglühzeit ist temperaturgesteuert. Es wird nachgeglüht, um das laute 'Nageln' des Dieselmotors im Kaltlauf
zu vermeiden. Dies entsteht durch übergroßen Zündverzug (Zeit zwischen Einspritzbeginn und Entzündung). Besonders Lkw-Motoren können z.T. auf eine Glüheinrichtung verzichten oder haben eine
Flammstarteinrichtung. Hierbei wird laufend eine geringe Menge Dieselkraftstoff im Ansaugtrakt verbrannt und erwärmt damit die angesaugte Luft.
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